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Privatpilotenlizenz

Die Privatpilotenlizenz berechtigt zum fliegen zu privaten Zwecken, zum Beispiel zu Flügen mit Familie oder Freunden. Passagiere können mitgenommen und alle Verkehrsflughäfen dürfen angeflogen werden, ebenso dürfen Privatpiloten auch ins Ausland fliegen. Gewerbliche Flüge sind nicht zugelassen.
Oft wird die Ausbildung im Ausland, meist in USA, absolviert, da die Ausbildung dort erheblich billiger als in Europa ist und meist auch sehr viel praxisbezogener. Da man sich dabei voll aufs fliegen konzentriert ist die Lizenz in der Regel in 5-6 Wochen zu schaffen.

Die Ausbildung bei einer heimischen Flugschule hat den Vorteil, dass man nicht extra Urlaub nehmen muss sondern die Ausbildung nebenbei absolvieren kann. Dafür sollte man mit 4-6 Monaten Ausbildungszeit rechnen.

Nach der Ausbildung hat man die Möglichkeit, ein Flugzeug oder einen Hubschrauber bei einem gewerblichen Unternehmen zu chartern oder einem Aeroclub beizutreten. Wer selbst ein Fluggerät besitzen möchte, aber nicht das nötige Kleingeld für eine eigene Maschine hat, kann sich mit anderen zu einer Haltergemeinschaft zusammentun.

 


R22

 

 

Informationen:

www.hillsboroaviation.com

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