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Bundesgrenzschutz

Der Bundesgrenzschutz, die Polizei des Bundes, erfüllt grenzpolizeiliche, bahnpolizeiliche und Luftsicherheitsaufgaben. Die Piloten befinden sich im Polizeidienst. Die Grundausbildung zum BGS-Beamten dauert 2,5 bis 3 Jahre, danach wird eine 16-monatige Pilotenausbildung angehängt. Pro Jahr werden ca. 10 Piloten ausgebildet.

Voraussetzungen für den gehobenen Dienst: europäische Staatsbürgerschaft, Alter max. 27 Jahre, Abitur oder Realschulabschluß mit Berufsausbildung, keine Vorstrafen, keine Schulden.

Ebenso wie bei der Polizeikarriere gilt: wer qualifiziert ist, kann sich nach der BGS-Ausbildung auf eine ausgeschriebene Pilotenstelle bewerben und dann - nach einem ausführlichen Eignungstest –die zweijährige Ausbildung absolvieren.

 

Bundesgrenzschutz / EC 155

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Informationen:

www.bundespolizei.de

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