Der Bundesgrenzschutz, die Polizei des
Bundes, erfüllt grenzpolizeiliche, bahnpolizeiliche und Luftsicherheitsaufgaben.
Die Piloten befinden sich im Polizeidienst. Die Grundausbildung
zum BGS-Beamten dauert 2,5 bis 3 Jahre, danach wird eine 16-monatige
Pilotenausbildung angehängt. Pro Jahr werden ca. 10 Piloten ausgebildet.
Voraussetzungen für den gehobenen Dienst: europäische
Staatsbürgerschaft, Alter max. 27 Jahre, Abitur oder Realschulabschluß
mit Berufsausbildung, keine Vorstrafen, keine Schulden.
Ebenso wie bei der Polizeikarriere gilt: wer qualifiziert ist,
kann sich nach der BGS-Ausbildung auf eine ausgeschriebene Pilotenstelle
bewerben und dann - nach einem ausführlichen Eignungstest –die
zweijährige Ausbildung absolvieren. |
|

|